Wir machen das Beste daraus

Wir wünschen euch im neuen Jahr viele Lichtblicke und glückliche Momente.
Das Schulgelände ist nur für erwachsene Personen zugänglich, die in den Schulbetrieb an den Schulen Sigriswil involviert sind. Maskenpflicht auf dem ganzen Schulareal für Erwachsene und Schüler*innen ab 12 Jahren. Sie gilt auch während des Unterrichts ab der 7. Klasse. Die Schule stellt den Schüler*innen und Lehrpersonen die Masken zur Verfügung. Für die Verteilung sind die Klassenlehrpersonen zuständig. |
Die Schulen Sigriswil setzen die Vorgaben der Bildungsdirektion um. Die wichtigsten Vorgaben sind:
blau: neue Vorgaben ab 18. Januar
- Einhaltung der Hygieneregeln (Hände-, Gegenstands- und Oberflächenhygiene, kein Händeschütteln)
- Kein Essen teilen
- Stosslüften alle 20 Minuten
- Abstandhalten unter Erwachsenen und wo möglich zwischen Erwachsenen und Schüler*innen
- Maskenpflicht auf dem ganzen Schulgelände für Erwachsene und Schüler*innen ab 12 Jahren. Im Unterricht ab 7. Klasse.
- Maskenpflicht ab der 7. Klasse auch im Sportunterricht (ausser in sehr kleinen Gruppen oder draussen mit genug Abstand)
- Im WAH nur 4 Schülerinnen und Schüler beim Essen am gleichen Tisch
- Sportunterricht alle Stufen: Der Sportunterricht findet wenn möglich im Freien statt. Keine Kontakt- oder Ballsportarten (ausser Volleyball und Badminton)
- Der Schwimmunterricht ist derzeit eingestellt.
- Kein Chorsingen (Singen innerhalb der Klassen ist erlaubt)
- Keine Lager, Schulreisen und Exkursionen - Ausflüge im Freien sind weiterhin möglich.
- Skifahren ist möglich
Es gilt die allgemeine Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren. Die Maskenpflicht gilt insbesondere rund um die Anlagen, beim Anstehen und am Lift selber. Dasselbe gilt für alle Zuschauenden (Vorgabe Skiliftbetreiber).
Transport durch die Eltern ist möglich (max. 5 Personen pro Fahrzeug!). - Die Benutzung des ÖV ist nur innerhalb der Gemeinde Sigriswil gestattet.
- Keine Veranstaltungen mit schulexternen Personen, auch keine Elternabende
- Standortgespräche, Übertrittsgespräche, Elterngespräche
Diese Gespräche sind online oder per Telefon abzuhalten. Ist dies nicht möglich, kann bei der SL um eine Ausnahme ersucht werden. Das Gespräch vor Ort kann dann mit maximal 5 Personen und unter Einhaltung der Hygieneregeln und der Maskenpflicht durchgeführt werden.
Wann ist ein Kind krank? Wann kann ein Kind nicht mehr zur Schule kommen?
Die Erziehungsdirektorenkonferenz hat dazu Merkblätter erstellt, welche helfen, die richtigen Schritte einleiten zu können. Prinzipiell gilt: Kranke Kinder blieben zu Hause und kommen erst wieder zur Schule, wenn sie 24 Stunden symptomfrei sind. Dies gilt nicht nur in Bezug auf COVID-19, sondern für alle Krankheiten. Bei Symptomen wie Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen oder einer Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns ist ein Arzt zu konsultieren, welcher entscheidet, wie es weitergeht.
Ein Schnupfen gilt nicht als akute Atemwegserkrankung und ist daher auch kein Grund, nicht zur Schule zu kommen.
Quarantäne gilt als entschuldigte Absenz.
Merkblätter zum Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen:
Zyklus 1 & 2 (KG & Prim)
Zyklus 3 (Oberstufe)
Merkblätter in verschiedene Sprachen übersetzt.
Bitte konsultieren Sie weiterhin regelmässig diesen Artikel, der bei Bedarf aktualisiert wird (siehe Aktualisationsdatum) und Ihre Mailaccounts.
Links
- Beratungsangebote für Kinder & Familien
- Kinder zu Hause - Ideen & Tipps
Bisherige Infobriefe der Schulleitungen und der Bildungsdirektion
- Brief an die Eltern 26.10.2020
- Brief an die Eltern 21.09.2020
- Brief an die Eltern 07.08.2020
- Abschiedsbrief an Eltern KG&Prim von Robert Schoch, 16.06.2020
- Brief an die Eltern der ZOS, Schuljahresschluss, 15.06.2020
- Brief an die Eltern 01.06.2020
- Brief an die Eltern 07.05.2020
- Brief der Bildungsdirektorin 30.04.2020
- Brief an die Eltern 30.04.2020
- Brief an die Eltern 17.04.2020
- Brief der Bildungsdirektorin 09.04.2020
- Brief der Bildungsdirektorin 02.04.2020
- Brief an die Eltern 26.03.2020
- Brief an die Eltern 18.03.2020
- Brief an die Schülerinnen & Schüler 17.03.2020
- Organisationsbrief 16.03.2020
- Brief der Bildungsdirektorin 15.03.2020
- Brief an die Eltern 14.03.2020
Informationen Kanton und Bund
So schützen wir uns und die anderen weiterhin!
November 2020
Videobotschaft an die Schüler*innen vom 14.05.2020
Mai 2020
Warum diese drastischen Massnahmen?
Je weniger Menschen sich gleichzeitig anstecken, desto besser können schwer erkrankte Patienten behandelt werden. Kliniken und Labore sind weniger überfordert. Menschenleben können gerettet werden. Darum bitte auch jetzt nicht nachlassen!