Informationen

Allgemeine Informationen - "ABC der Schulen Sigriswil"

Im nachfolgenden Nachschlagewerk finden Sie alle wesentlichen Informationen der Schule Schulen Sigriswil. Das ABC der Schulen Sigriswil vermittel den Eltrern und Erziehungsberechtigten Informationen zu den verschiedenen Bereichen unserer Schulen

A - Abmeldung (Schulaustritt) / Absenzen / Abwesenheiten von Lehrpersonen / Adressänderungen / Anmeldung (Schuleintritt) Ansprechpartner / Arztuntersuche

Abmeldung (Schulaustritt)

Bei Wegzug aus der Gemeinde Sigirsiwl mit schulpflichtigen Kindern bitten wir Sie frühzeitig das Formular Schulaustritt dem Schulsekretariat einzureichen. Das Formular kann beim Schulsekretariat bezogen werden oder im Internet heruntergeladen werden. 


Absenzen

Absenzen werden unterschieden in nicht vorhersehbare, entschuldigte Absenzen:


und vorhersehbare, entschuldigte Absenzen:


Fall Ihr Kind die Schule krankheitsbedingt nicht besuchen kann, haben die Eltern oder die Erzeihungsberechtigten die Pflicht dies den Lehrpersonen frühzeititig vor Unterrichtsbeginn zu melden. Ab August 2023 erfassen die Eltern und Erziehungsberechtigte alle krankheitsbedingten Absenzen in der Escola-APP, zu der sie Zugriff haben.


Abwesenheiten von Lehrpersonen

Bei krankheitsbedingten Abwesenheiten von Lehrpersonen werden die Schulen Schulen Sigriswil bemüht sein einen "Ersatzunterricht" bereitstellen zu können, so dass die Unterrichtszeiten möglichst normal eingehalten werden können. Ist es so, dass kein "Ersatzunterricht" orgnaisiert werden kann, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis gestzt, dass der Unterricht ausfallen muss. In diesem Fall haben die Kinder Anrecht auf eine Betreuung während den Blockzeiten (MO-FR 08:20-11:55 Uhr). Haben Sie dazu Bedarf? Bitte melden Sie dies umgehend an die Schulleitung oder das Schulsekretariat.

Während den "schulfreien Tagen" (Weiterbildung des Lehrerkollegiums) besteht kein Betreuungsangebot. Die "schulfreien Tage" werden Anfang Schuljahr in der Agenda der Schulen Sigriswil kommuniziert, oder mindesten 4 Wochen vorher angekündigt. 


Adressänderung

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde sind die Eltern/Erziehungsberechtigten angehalten die neue Adresse dem Schulsekretariat umgehend mitzuteilen. Es erfolgt keine automatische Adressänderung, wenn Sie diese bei der Gemeindeverwaltung melden.


Anmeldung (Schuleintritt)

Bei Zuzug in die Gemeinde Sigriswil sind Eltern/Erziehungsberechtigte mit schulpflichten Kindern verpflichtet das Kind/die Kinder umgehend bei den Schulen Sigriswil anzumelden (am besten erfolgt dies schon vor dem Umzug). Das Anmeldeformular kann beim Schulsekretariat der Schulen Sigriswil bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.


Ansprechpartern

Falls Fragen im Zusammenhang mit dem Schulbeusch Ihres Kindes/Ihrer Kinder auftauchen, wenden Sie sich bitte zuerst an die entsprechende Klassen- oder Fachlehrperson. Für organisatorische und administrative Fragen zum Schulalltag gibt Ihnen das Schulsekretariat (033 251 07 04) oder die Schulleitung (033 251 31 12) gerne Auskunft.

B - Berufswahlunterricht / Betreuung / Beurteilung / Blockzeiten / Brückenangebote / Begabtenförderung

Berufswahlunterricht

In der Oberstufe werden alle Schülerinnen und Schüler sorgfältig auf den Anschluss an die obligatorische Schulzeit vorbereitet. Die Schulen Sigriswil haben dazu ein spezielles Berufswahlkonzept, welches bereits ab der 7. Klasse umgesetzt wird. In der 9. Klasse absolvieren die Schülerinnen und Schüler während 3 Wochen ein Berufspraktikum und bereiten sich auf weiterführende Schulen vor.

Auf dieser Webseite präsentiert die Oberstufe Sigriswil Informationen und Konzepte rund um die Berufswahl, das Fach IVE und die Flexibilisierung des 9. Schuljahres. mehr ...


Betreuung

Die schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern findet derzeit für die Kinder des Kindergartens und der Primarstufe in der Tageschule Sigirswil statt am Schulstandort Merligen statt, welche am Dienstag- und Donnerstagnachmittag Module anbietet. Zusätlich gibt es das Angebot der Mittagsmodule der Tageschule am Montag, Dienstag und Donnerstagmittag, sowie denm Mittagstisch für die Oberstufe (jeden Mittag, ohne Mittwoch).


Beurteilung

Die Beurteilung beschreibt den Leistungsstand und den Lernprozess der Schülerin oder des Schülers. Sie umfasst die fachlichen und die überfachlichen Kompetenzen des Lehrplan 21 und dient der Förderung des Lernens, der Information der Schülerin oder des Schülers und deren Eltern und bildet die Grundlage für die weitere Schullaufbahn.

Die Schulen Sigriswil beurteilen die Schülerinnen und Schüler nach den Vorgaben des Lehrplan 21. Die Beurteilung ist förderorientiert, lernzielorientiert, umfassend und transparent (FLUT-Grundsätze).

Die Gesamtbeurteilung (summative Beurteilung mit Noten ab 4. Klasse am Ende eines Schuljahres) entsteht nicht allein aus Notendurchschnitten von Lernkontrollen, sondern aus der Beurteilung von Produkten, Lernkontrollen und des Lernprozesses.


Blockzeiten

Während den Blockzeiten (täglich 08:20 Uhr-11:55 Uhr, je nach Standort leichte Abweichungen möglich) haben alle Schülerinnen und Schüler Unterricht. Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrpersonen sind die Schulen Sigrisiwl bemüht den Unterricht zumindest während den Blockzeiten sicherstellen zu können. Bei Ausfällen ohne Sicherstellung des Unterrichts wird mindestens ein "freiwilliges Notbetreuungsangebot" aufrecht erhalten. An "schulfreien Tagen" (Weiterbildung der Lehrpersonen) gibt es keine Beutreuungsangebot.


Brückenangebote

Der direkte Weg nach der Schulzeit führt in eine berufliche Grundbildung oder in eine weiterführende Schule. Aus verschiedenen Gründen ist es möglich, ein Zwischenjahr einzuschalten. Eine Möglichkeit dazu ist der Besuch eines Brückenangebotes. Die Brückenangebote unterstützen Jugendliche bei der Berufsfindung und Ausbildungsplatzsuche, bei der Festigung von schulischen Kompetenzen, bei der Persönlichkeitsentwicklung sowie bei der Integration (Deutsch-​ und Kulturkenntnisse). Brückenangebote dauern in der Regel ein Jahr.


Begabtenförderung (BF)

Begabtenförderung ist eine allgemeine Aufgabe der Schule. Darunter wird eine allen Kindern und Jugendlichen entsprechende Förderung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz verstanden. Dies geschieht durch Differenzieren im Unterricht. Von Hochbegabung wird gesprochen, wenn der Entwicklungsstand gesamthaft oder in mehreren Bereichen in ausgeprägtem Masse über demjenigen der entsprechenden Altersgruppe liegt. Hochleistungsverhalten zeigt sich in einer kreativen Produktivität, die sich aus der Interaktion von überdurchschnittlichen Fähigkeiten, Engagement und Kreativität ergibt.

Der Unterricht liegt in der Verantwortung einer speziell dazu ausgebildeten Lehrperson. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern und/oder die Klassenlehrperson.

Eine Zuweisung zur BF bedarf einer Abklärung durch die Erziehungsberatung und die Erfüllung der dazu notwendigen kantonal geregelten Voraussetzungen.

D - Deutsch als Zweitsprache (DaZ) / Dispensationen / Drogen, Rauchen, Alkohol

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Fremdsprachige Kinder, die dem Unterricht in deutscher Sprache nicht oder nur ungenügend folgen können, haben Anspruch auf Zusatzunterricht im Fach Deutsch. Für fremdsprachige Kinder, die sich zwar verständigen können, aber noch grosse Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, wird der Zusatzunterricht Deutsch mit zwei bis drei Lektionen pro Woche angeboten. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten.


Dispensationen

Schülerinnen und Schüler können durch die Schulleitung auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten für die nachfolgenden Aktivitäten vom Unterricht dispensiert werden:


Verfahren bei Dispensationen

Die Erziehungsberechtigten reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein (für Schnupperlehren kann eine kürzere Frist gewährt werden). Die Schulleitung kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung einfordern.

Alle Absenzen und Dispensationen werden in den Beurteilungsbericht eingetragen. Ausnahmen:

Formular: Dispensationsgesuch Schnupperlehre


Drogen, Rauchen, Alkohol

Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen gesundheitsschädlichen Genussmitteln ist den Schülerinnen und Schülern verboten. Auf dem Schulareal ist die Lehrerschaft für die Aufsicht zuständig. Für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und zu Hause sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.


Dienstweg

Prinzipiell muss der Dienstweg eingehalten werden. 

Anliegen von Schülerinnen, Schülern oder Eltern werden daher in der Regel zuerst mit der entsprechenden Lehrperson/Klassenlehrperson besprochen.

Sollte es zwischen einer Lehrperson und den Erziehungsberechtigten zu grösseren Differenzen kommen, haben die Eltern das Recht, direkt an die Schulleitung zu gelangen. Die Schulleitung wird sich beide Seiten anhören und dann zusammen mit den Betroffenen die notwendigen Schritte einleiten.


Bitte beachten Sie Folgendes:

E - Einschulung / E-Mailadressen

Einschulung

Im Kanton Bern werden alle Kinder nach dem Zurücklegen des 4. Geburtstages auf den darauf folgenden 1. August schulpflichtig. Sie besuchen damit im Jahr, in dem sie 5 Jahre alt werden das 1. Kindergartenjahr. 

Die Eltern haben die Möglichkeit ihr Kind/ihre Kinder im 1. Kindergartenjahr den Unterricht reduziert besuchen zu lassen, wobei im Verlauf des Schuljahres der Besuch im vollen Pensum anzustreben ist. 

Kinder welche mit 4 Jahren noch nicht so weit sind, dass sie den Kindergarten besuchen können, können von den Eltern 1 Jahr zurückgestellt werden. Die Schulleitung bietet dazu wertvolle Informationen.


E-Mailadressen

Alle Personen, welche an den Schulen Sigrisiwl tätig sind erhalten eine schulische E-Mailadresse. Erwachsene Personen sind normalerweise unter vorname.nachname@schulensigriswil.ch erreichbar.

Alle Schülerinnen udn Schüler erhalten ab der 3. Klasse eine persönliche E-Mailadresse. Diese wird den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern/Erziehungsberechtigten persönlich mitgeteilt.

F - Ferien / freie Halbtage / Fundgegenstände

Ferien

Die Ferien an den Schulen Sigriswil richten sich nach den kanontalen Vorgaben. Die Sportferien finden jeweile in der Woche 7 (Februar) statt. Speziell ist, dass es Ende November ein "Ruhewochenende" gibt:


Schuljahr 2023/24


Schuljahr 2024/25


Schuljahr 2025/26


Zusätzliche unterrichtsfreie Tage sind jeweils: 


Freie Halbtage

Allen Schülerinnen und Schülern, resp. deren Eltern, stehe pro Schuljahr 5 freie Halbtage zu. Diese können durch die Eltern/erzihungsberechtigen frei und ohne Angabe einer Begründung bezogen werden, indem dies spätestens am Vortag der Klassenlehrperson schriftlich mitgeteilt wird. Neu sind die freien Halbtage als "Jockertage" in der Escola-App zu beziehen.


Fundgegenstände

Für Gegenstände, die auf den Schulanlagen verloren gehen, ist der Hausdienst (Hauswarte) zuständig. Bitte melden Sie sich direkt bei den Hauswarten.

G - Gewalt und Konflikte

Gewalt und Konflikte

Gewalt und Konflikte sind heute leider in jeder Schule ein Thema. Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind in der Schule, dem Pausenplatz oder auf dem Schulweg wiederholt den negativen und aggressiven Handlungen eines oder mehreren Kindern ausgesetzt ist, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig mit der Klassenlehrperson Kontakt aufzunehmen. Zusammen mit der Schulleitung und der Schulsozialarbeit kann die Lehrperson somit möglichst schnell unterstützende Massnahmen besprechen und einleiten.

H - Hausaufgaben / Hausdienst / Homeschooling

Hausaufgaben

Sinn und Zweck der Hausaufgaben ist die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsgegenstandes. Die Hausaufgaben sollten selbständig (ohne Hilfe durch Erwachsene) erledigt werden. Hausaufgaben sind kein Nachholunterricht.

Das Klassenteam informiert die Eltern über die Hausaufgabenpraxis.

Hausaufgaben werden im Klassenteam abgesprochen und sind an das individuelle Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers angepasst.

Sofern Hausaufgaben erteilt werden, sollten gemäss Lehrplan 21 bei der zeitlichen Belastung folgende Werte nicht überschritten werden:

Von Freitag auf Montag, über die Fest- und Feiertage, sowie über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden.


Hausdienst

Unsere Hauswarte erledigen einen wertvollen Dienstleitungsauftrag zu Gunsten aller Personen, welche unsere Schulanlagen nutzen. Vielen Dank dafür.


Homeschooling

Im Kanton Bern ist es möglich die Kinder privat und zu Hause zu unterrichten. Um dies machen zu können braucht es eine Bewilligung, von Seiten des regionalen Schulinspektorates. 

I - Individuelle Förderung (IF)

Individuelle Förderung (IF) / Co-Teaching (CT)

Ziel der integrativen Förderung (IF) ist es, Kindern mit ausgewiesenen Entwicklungs- und Verhaltensschwierigkeiten den Besuch der Regelklasse zu ermöglichen. 

Die integrative Förderung kann innerhalb der Klasse, in einer Kleingruppe oder im Einzelunterricht stattfinden. Falls für Kinder einer Klasse dieselben Fördermassnahmen angezeigt sind, können die Lektionen auch gemeinsam unterrichtet werden.

Die Anmeldung zum IF-Unterricht erfolgt durch die Klassenlehrperson in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.

Auf Antrag verfügt die Schulleitung bei leichten Lern- oder Entwicklungsauffälligkeiten und mit einem Förderbedarf von weniger als vier Semestern die Zuweisung zur IF ohne Bericht und Antrag einer Abklärungsstelle. Ist ein längerer Förderbedarf absehbar oder dauert eine Förderung länger als vier Semester, so erfolgt die Zuweisung der Schulleitung auf Empfehlung einer Fachstelle (meist Erziehungsberatung). 

Falls keine heilpädagogisch ausgebildete Lehrperson zur Verfügung steht, kann die Schulleitung Co-Teaching als klassenorientierte Massnahme in Klassen mit grosser Heterogenität und mit Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernvoraussetzungen einsetzen.

K - Kindergarten 

Kindergarten

Wer bis zum 31. Juli seinen 4. Geburtstag hatte, wird im Kanton Bern ab dem darauf folgenden 1. August schulpflichtig und tritt in den Kindergarten ein.

Die Eltern/Erziehungsberchtigten werden im Winter zuvor aufgefordert ihre Kinder zum Besuch des Kindergartens anzumelden.

Die 3 Kindergärten der Schulen Sigriswil befinden sich an den Standorten Merligen, Felden und Schwanden.

L - Läuse / Lehrplan 21 / Leitbild / Logopädie 

Läuse

Kopfläuse sind nicht gefährlich, aber lästig. Können sie sich ungestört vermehren, wird ihre Bekämpfung zunehmend aufwendiger. Zudem werden weitere Kinder und Erwachsene angesteckt, und es müssen zu- sätzliche Familien die Behandlungsprozedur durchführen. Daher gilt das Motto: "Jede/jeder kann Kopfläuse bekommen – gemeinsam werden wir sie rasch wieder los. Rasches Handeln unterbricht den Übertragungskreis in der Schule."


Lehrplan 21

Der Lehrplan 21 legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule in der deutschsprachigen Schweiz fest und ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er orientiert Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, die Abnehmer der Sekundarstufe II, die Pädagogischen Hochschulen und die Lehrmittelschaffenden über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen.


Leitbild

Wir gestalten eine Schulatmosphäre, in der sich alle wohlfühlen können.

Wir gehen rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander um.

Wir begleiten und unterstützen junge Menschen in ihrer Entwicklung und bei ihrem Lernen.

Wir fördern die Integration aller Lernenden nach unseren Möglichkeiten.

Wir setzen uns aktiv mit unterschiedlichen Haltungen und Meinungen auseinander.

Wir informieren offen und angemessen 


Logopädie >> Siehe Sprachförderung

M - Masern

Masern

Wer an Masern erkrankt, muss während 4 Tagen nach Beginn des Hautausschlages zu Hause blieben und die Erkrankung unverzüglich der Schule mitteilen.

N - Niveaufächer

Niveaufächer

Die Klassen der Oberstufe sind gemischte Sek-/Real-Klassen, das heisst in der Stammklasse werden Sekundarschüler:innen und Realschüler:innen gmeimsam unterrichtet. Die Fächer Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch werden in getrennten Niveaus (Sek/Real) unterrichtet.

O - Oberstufe

Oberstufe

In der Oberstufe werden die in der Primarschule erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und die Jugendlichen auf die berufliche oder eine weitere schulische Ausbildung vorbereitet. Die Oberstufe besteht aus den zwei Schularten Sekundar-​ und Realschule. In den Schulen Sigriswil werden die Oberstufenklassen als gemischte Sek-/Real-Klassen geführt.

P - Privatschulen / Psychomotoriktherapie

Privatschulen

In der Schweiz gibt es ein breites Angebot an Privatschulen. Es ist der freie Entscheid der Eltern, ihr Kind in die öffentliche Volksschule oder in eine Privatschule zu schicken. Die Gemeinde Sigriswil leistet keine finanziellen Beiträge für den Besuch einer Privatschule.


Psychomotoriktherapie (PMT)

Die Psychomotoriktherapie unterstützt Kinder und Jugendliche, die in ihrer Wahrnehmung, ihrem Bewegungserleben und –verhalten eingeschränkt sind. Die Kinder fallen im Alltag durch ein ungeschicktes, fahriges, verspanntes Bewegungs- verhalten auf, wirken gehemmt oder unruhig. Das Ziel der Therapie ist, den Leidensdruck des Kindes zu vermindern, sein Selbstwertgefühl zu stärken und die Entwicklung seiner Wahrnehmungs-, Handlungs- und Beziehungsfähigkeiten zu fördern. Die Kinder besuchen die Therapie einzeln oder in Kleingruppen, in der Regel einmal pro Woche.

Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Nach einer fachspezifischen Beurteilung kann die Therapie durch die EB oder den KJPD verordnet werden.

Die Zuweisung zum PMT-Unterricht, sowie dessen Dauer wird von der Schulleitung verfügt. Im Normalfall dauert der PMT-Unterricht maximal 2 Jahre.

S - Schulfreie Tage / Schulsekretariat / Schulareal / Schulleitung / Schulsozialarbeit / Schulferien / Schülertransport / Schulärztliche Kontrolle / Schulzahnärztliche Kontrolle / Standortgespräche / Sprachförderung

Schulfreie Tage (Weiterbildung Lehrpersonen)

Auf Antarg der Schulleitung bewilligt die Kommssion für Bildung, Kultur und Sport maximal 10 schulfreie Halbtage zu Gunsten von Weiterbidlungen der Lehrpersonen. Die schulfreien (Halb-)Tage sind in der Agend der Schulen Sigriswil für das ganze Jahre festgelegt und allen frei zugänglich. An den schulfreien Tagen findet keine Tageschule statt.


Schulsekrtariat

Haben Sie Fragen oder Anliegen, die unsere Schule betreffen? Die Schulsekrtärin Pia Siegfried gibt Ihnen gerne Auskunft. Normalerweise ist sie für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr, sowie am Montag- udn Dienstagnachmittag von 13:30 bis 17:00 Uhr unter Tel. 033 251 07 04 oder per E-​Mail pia.siegfried@asigriswil.ch.


Schulareal

Die Pausenplätze sind öffentlich und dürfen ausserhalb des Schulbetriebes für Freizeitaktivitäten benutzt werden. Die Spielwiesen und Rasenflächen dürfen nur bei trockenem Wetter genutzt werden.


Schulleitung

Die Schulleitung ist verantwortlich für die pädagogische, personelle und organisatorische Führung der Schule. Ihr unterliegt die operative Führung. Im ganzen Entwicklungsprozess übernimmt die Schulleitung eine Schlüsselfunktion. Mit einer Schulleitung, die über Kompetenzen und Weisungsbefugnis verfügt, kann die Qualitätsentwicklung zielgerichteter und nachhaltiger gesteuert werden.

Das Büro der Schulleitung befindet sich im Schulhaus Raft in Sigriswil. Die Schulleitung ist telefonisch 033 251 31 12 oder per E-Mail schulleitung@schulensigriswil.ch kontaktierbar.


Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen. Die Angebote können von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern oder Betreuungs- und Lehrpersonen in Anspruch genommen werden. Die Beratung durch die Schulsozialarbeiterin, den Schulsozialarbeiter ist kostenlos. 

Das Angebot umfasst die folgenden Leistungen: 

Kontakt Schulsozialarbeiterin: judith.frey@sd-sigriswil.ch oder per Telefon 079 587 10 94.


Schulferien

>> Vergleiche Ferien.


Schülertransport

In Sigriswil werden gemäss Transportreglement der Gemeinde folgende Strecken in der Regel als zumutbar erachtet:

Pro 100 m Höhendifferenz wird 1 km Weg dazu gerechnet.


Zudem zumutbar sind:


Ist während der Fahrt mit dem ÖV ein Umsteigen notwendig, werden Kinder des Kindergartens sowie der 1. und 2. Klasse durch eine erwachsene Person begleitet. Übersteigt die Länge des Schulwegs die zumutbare Distanz und besteht eine Verbindung mit dem ÖV, so werden die Fahrkosten in Form eines Gutscheines für ein Streckenabonnement der STI wie folgt entrichtet:


Schulärztliche Kontrolle

In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft während der obligatorischen Schulzeit die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Schulen. 

Die schulärztliche Untersuchung wird im 2. Kindergartenjahr, in der 4. Klasse und in der 8. Klasse durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten organisieren die Untersuchungen bei ihrem Privatarzt selbst und weisen der Schule die Durchführung nach. 

Wird die schulärztliche Kontrolle bei einem Vertragsarzt (Liste vorhanden) durchgeführt, übernimmt die Gemeinde Sigriswil die anfallenden Kosten, ansonsten sind diese der privaten Krankenkasse in Rechnung zu stellen.


Schulzahnärztliche Kontrolle

Die Schule hat die Pflicht zu kontrollieren, dass alle Schülerinnen und Schüler eine jährliche schulzahnärztliche Kontrolluntersuchung durchlaufen. 

Gemäss geltenden Regeln an den Schulen Sigriswil, melden die Erziehungsberechtigten die Kinder beim privaten Zahnarzt an und lassen diesen die Schulzahnkontrolle durchführen. Die Erziehungsberechtigten weisen der Schule die Durchführung nach.

Wird die schulzahnärztliche Kontrolle bei einem Vertragszahnarzt (Liste vorhanden) durchgeführt, übernimmt die Gemeinde Sigriswil die anfallenden Kosten, ansonsten sind diese privat zu zahlen.


Sprachförderung (bisher Logopädie)

Fachpersonen für Sprachförderung sind zuständig für die Beratung, Abklärung und Behandlung von Kindern mit Spracherwerbsstörungen. Sie unterstützen das Kind darin, seine Sprachkompetenz und damit seine Kommunikationsfähigkeit auf- und auszubauen.

Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und eventuell unter Beizug von Ärzten oder Fachstellen.

Bei leichten Lern- oder Entwicklungsauffälligkeiten und einem Förderbedarf von weniger als vier Semestern verfügt die Schulleitung eine Zuweisung zur Sprachförderung ohne Bericht und Antrag einer Abklärungsstelle. Ist aufgrund einer schwereren Lern- oder Entwicklungsstörung ein längerer Förderbedarf absehbar oder dauert eine Förderung länger als vier Semester, so erfolgt die Zuweisung der Schulleitung auf Antrag und Bericht einer Abklärungsstelle.


Standortgespräche

Das Standortgespräch ist ein wichtiger Teil in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern und wird mit dem Lehrplan 21 zusätzlich aufgewertet. In der Regel nimmt das Kind ebenfalls am Standortgespräch teil. Das Standortgespräch basiert auf einem Austausch von Informationen. Dazu gehören: 


Rückblick:


Beobachtungen:


Lernstand:


Überfachliche Kompetenzen:


Bilanz:

T - Tagesschule

Tagesschule

Die Tagesschule Sigriswil bietet im Schuljahr 2023/24 die nachfolgenden Module an:


Tagesschulverordnung (TSV) 

Die Tagesschulverordnung regelt die Einrichtuign und Ausgestaltung des Tagesschulangebots der Gemeinde Sigriswil. Sie legt die Vollzugsabläufe fest und weist Kompetenzen zu.

Die Tagesschulverordnung ist unter dem Link TSV einsehbar.


U - Übertritte

Übertritt Prim - Sek I

Mitte der 6. Klasse erfolgt der Übtrittsentscheid von der Primarstufe in die Sekundarstufe I, wobei dieser mittels Übertrittsbericht in einem Übertritsgespräch zwischen Lehrpersonen, Schülerin/Schüler und Eltern gemacht wird. Einigen sich die Parteien wir die Schulleitung den entsprechenden Übertrittsantrag verfügen, gibt es keine Einigung beim Übertrittsgespräch haben die Eltrern die Möglichkeit die Schülerin/den Schüler zur Kontrollprüfung anzumelden, welche dann entscheidet, andernfalls liegt die Entscheidung bei der Schulleitung.


Übertritt Sek I - Sek II

Mitte der 8. oder Mitte der 9. Klasse findet der Übertrittsentscheid von der Sek I in die Sek II statt. Hierbei handelt es sich um ein Empfehlungsverfahren. Schülerinnen und Schüler können am Ende des entsprechenden Schuljahres mit einer entsprechenden Empfahlung der Lehrpersonen prüfungsfrei von der Sek I in die Sek II übertreten, andernfalls können sie die kantonalen Aufnahmeprüfungen machen.

V - Veloprüfung / Verkehrerziehung / Versicherung

Veloprüfung

Die Veloprüfung findet für alle Schülerinnen und Schüler der 4. und 5. Primarklassen jeweils im Frühling statt. Die Lehrpersonen bereiten die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit der Police darauf vor.


Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehung wird durch die Police unterrichtet.


Versicherung

Die Versicherung der Kinder ist Sache der Eltern. Grundsätzlich muss ein Unfall immer der eigenen Krankenkasse gemeldet werden.

Informationen und Anmeldung Führerprüfungen Kat. G (Landwirtschaft) und M (Mofa/E-Bike)

Informationen und Anmeldeunterlagen: